Allgemeine Geschäftsbedingungen von SpeedCars4Rent 15.11.2022

Allgemein

Ein Vertragsabschluss erfolgt per Email oder bei schriftlicher Unterzeichnung des Vertrags. Durch einen solchen Vertragsabschluss anerkennt der Mieter die Bestimmungen dieser AGBs. Mündliche Vereinbarungen sind unzulässig.

Berechtigte Vertragspartner

Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein. Diese Regel kann durch SpeedCars4Rent aufgehoben werden.

Für Fahrzeuge der Marken Lamborghini und McLaren muss der Vertragspartner seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerausweises sein.

Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises (Deutschland oder Österreich wird auch akzeptiert) sein und diesen bei Mietbeginn vorweisen.

Das Fahrzeug darf nur vom Vertragspartner (Person, die den Vertrag unterzeichnet hat) gelenkt werden. Lenkt eine weitere Person das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, haftet gegenüber SpeedCars4Rent der Vertragspartner.

Auslandsfahrten sind ohne Genehmigung des Vermieters nicht erlaubt. Eine Genehmigung kann vorab per Kontaktformular oder Email angefragt werden. Bei einem Diebstahl oder Totalschaden im Ausland werden 25% vom Fahrzeugwert dem Mieter verrechnet.

Kaution und Selbstbehalt

Vor der Übergabe des Fahrzeuges ist eine Kaution von CHF 500.- zu hinterlegen. Bei bewilligten Auslandsfahrten erhöht sich die Kaution auf CHF 1’500.-. Bei Ausländern beträgt entspricht die zu hinterlegende Kaution dem Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt für alle Fahrzeuge von SpeedCars4Rent CHF 4’000.-, bei Lenkern unter 25 Jahren CHF 6’500.-

Allfällige Mehrkosten werden immer mit der Kaution verrechnet. Falls diese nicht ausreichend ist, muss der Restbetrag sofort beglichen werden.

Mietzins

Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Das Fahrzeug gilt erst ab diesem Zeitpunkt als reserviert.

Gutscheine werden nicht in bar zurückerstattet. Nicht gefahrene, inbegriffene KM können ebenfalls nicht zurückerstattet werden!

Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor Fahrantritt möglich und kostenfrei.

Stornos sind ebenfalls bis 48 Stunden vor Fahrantritt möglich, wobei Umtriebskosten von 15% des Mietpreises erhoben werden. Falls 15% des Mietpreises weniger als CHF 200.- ergeben, werden pauschal CHF 200.- verrechnet.

Bei späteren Absagen, Verschiebungen oder nicht Erscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Übergabe des Mitfahrzeuges

Je nach Verfügbarkeit der Mitarbeiter entscheidet SpeedCars4Rent, an welchem der beiden Standorte (Landquart oder Chur) das Fahrzeug übergeben wird. In der Regel wird dies Landquart sein. Falls möglich, versuchen wir Kundenwünsche zu berücksichtigen. Gegen Aufpreis ist auch eine Übergabe an einem anderen Ort möglich.

Vor Mietantritt wird der KM Stand festgehalten und der Wagen vollgetankt.

Während der Mietdauer steht ein kostenloser Parkplatz in Landquart für das Fahrzeug des Mieters zur Verfügung.

Das Mietfahrzeug befindet sich in gutem äusseren und in betriebssicheren Zustand und ist frei von Schäden. Kleinere Kratzer oder Lackschäden werden im Vertrag festgehalten.

Steht das reservierte Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe, Panne, Unfall, Stau), kann der Mieter

  • ein anderes Fahrzeug wählen (falls günstiger, wird ihm die Preisdifferenz zurückerstattet, falls teurer, muss der Mieter die Preisdifferenz unmittelbar nach Mietende begleichen)
  • einen neuen Termin festlegen
  • vom Vertrag zurücktreten (voller Mietpreis wird zurückerstattet)

Vom Kunden können in einem solchen Fall keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Kunde muss in fahrtüchtigem Zustand sein. Trifft dies nicht zu (zum Beispiel durch Krankheit, Trunkenheit oder Drogenkonsum), behält sich SpeedCars4Rent das Recht vor, unmittelbar vor der Übergabe vom Vertrag zurück zu treten. Das Gleiche gilt bei gefährlichen Strassenverhältnissen (Starke Regengüsse, Schnee oder Eis). In diesem Fall wird dem Kunden der volle Mietbetrag zurückerstattet. Auf eine zusätzliche Entschädigung hat der Mieter keinen Anspruch.

Fahrzeugpflege

Das Fahrzeug wird dem Mieter mit gereinigtem Innenraum übergeben und ist im selben Zustand wieder zurückzubringen. Rauchen im Auto ist untersagt und wird pauschal mit CHF 500.- gebüsst. Reinigungskosten für einen übermässig verschmutzten Innenraum werden nach Aufwand mit der Kaution verrechnet. Diese wird zurückbehalten, bis die Kosten geklärt sind (in der Regel innert 2 Arbeitstagen).

Das Fahrzeug darf nicht in die Waschanlage und es dürfen keine Teile montiert oder demontiert werden.

Sollte im Fahrzeug eine Kontrolllampe aufleuchten oder eine Warnanzeige im Display erscheinen, muss SpeedCars4Rent umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Elektrofahrzeug

Die Kosten für einen Abschleppdienst infolge eines komplett entladenen Akkus gehen zu Lasten des Mieters.

Das Elektroauto darf auf keinen Fall vom Abschleppdienst gezogen werden, sondern muss auf einem Fahrzeug oder Anhänger transportiert werden. Für Schäden durch unsachgemässes Abschleppen haftet der Mieter. Die Kosten sind von diesem direkt zu begleichen.

Verwendung

Als Treibstoff ist nur Bleifrei 98 zulässig und die Kosten sind vom Kunden zu tragen. Schäden am Fahrzeug infolge Falschtankens gehen zu Lasten des Mieters.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Geldbussen bzw. Strafen während der Mietdauer sind ausschliesslich vom Mieter zu begleichen.

Das Fahrzeug darf nicht abseits befestigter Straßen, im freien Gelände, auf Rennstrecken, zu Fahrschulübungen jeglicher Art oder zu motorsportlichen Zwecken verwendet werden. Dadurch entstandene Schäden sind von der Versicherung nicht gedeckt. Solche Reparaturkosten müssen vollumfänglich vom Mieter beglichen werden.

Das Abstellen in seitlich engen Parkplätzen sollte wegen möglichen Schäden durch Tür öffnen vermieden werden. Entstehen dadurch Schäden am Fahrzeug, werde diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die Nutzung einer Tief- oder Parkgarage ist strengstens untersagt. Schäden durch Zuwiderhandlung werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet.

Grobfahrlässige Verwendung

Folgendes Verhalten wird unter anderem als grobfahrlässig eingestuft:

  • Nichtbeachten der Strassenverkehrsordnung
  • Raserdelikte, überhöhte oder nicht den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit
  • Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
  • Benutzung des Handys während der Fahrt oder andere Ablenkungen
  • Zu nahes Auffahren
  • Übermässige Abnutzung der Bremsen, Reifen, Kupplung etc. sowie Überhitzung der Bremsen
  • Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Kavalierstarts oder jeglicher Art der Fehlmanipulation

Bei Verdacht auf ein solches Verhalten behält sich SpeedCars4Rent das Recht vor, nachträglich das Fahrzeug analysieren zu lassen. Sollten dadurch Schäden aufgedeckt werden, müssen die Kosten für die Analyse sowie Reparatur vollumfänglichen durch den Mieter beglichen werden.

Reparaturen / Pannen

Reparaturen dürfen nur mit dem Einverständnis des Vermieters durch offizielle Markenvertreter durchgeführt werden. Lässt der Mieter Reparaturen von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selber. Zudem lässt SpeedCars4Rent die Arbeiten von seiner Vertrauensgarage überprüfen und verrechnet nötige Korrekturarbeiten dem Mieter.

Es darf nur der im Vertrag erwähnte Pannendienst genutzt werden. Kontaktiert der Mieter einen anderen Pannendienst ohne Einwilligung von SpeedCars4Rent, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.

Der Mieter kann keine Kosten für Ersatzfahrzeuge oder andere Umtriebe geltend machen.

Unfall und andere Schadenfälle

Alle Schadensfälle (Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden usw.) sind unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden. Der Selbstbehalt für Mietfahrzeuge beträgt CHF 5’000.- pro Schadensfall.

Pflichten des Mieters bei einem Unfall

  • augenblicklich die Polizei hinzuziehen und vor Ort durch diese eine Unfallaufnahme erstellen lassen
  • den Vermieter umgehend telefonisch über den Unfall in Kenntnis setzen
  • so bald als möglich den Unfallrapport der Polizei an den Vermieter übermitteln

Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges muss der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden und Störungen angeben. Dies gilt auch für zwischenzeitlich schon behobene Schäden.

Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mitfahrzeug kann SpeedCars4Rent den Mieter nachträglich haftbar machen. Zudem werden Umtriebskosten von CHF 500.- erhoben.

Rückgabe

Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgebracht werden.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Es ist darauf zu achten, dass nichts aus dem Fahrzeug entwendet wurde.

Wird das Fahrzeug zu spät zurückgebracht, hat der Mieter für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten. Zudem wird ihm jede angebrochene Stunde als Mietdauer verrechnet.

Sonstiges

Diese vorliegenden AGB’s mit all ihren Bestandteilen können durch SpeedCars4Rent jederzeit angepasst werden. Über allfällige Änderungen der AGB wird der Mieter informiert.

Bei Verletzung dieses Vertrages entscheidet der Gerichtsstand, wer die Kosten zu tragen hat.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Regionalgericht Landquart.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.